Netzbetrieb Strom

Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg stellt per 1. Juli 2021 die Stadtwerke Wittenberge GmbH als Grundversorger für Strom gemäß § 36 EnWG für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 fest.

Als Grundversorger der Stadtteile Stadt Wittenberge, Lindenberg, Hinzdorf, Zwischendeich, Schadebeuster, Lütjenheide, Wallhöfe und Bentwisch sichern die Stadtwerke Wittenberge eine stabile Energieversorgung und sichere Instandhaltung Netz-Infrastruktur in der Region. So werden Netzzugänge und -anschlüsse für alle Kunden ermöglicht.

Haus- und Netzanschluss Strom

Hausanschluss Strom

Ihr Anschluss an das Versorgungsnetz der Stadtwerke Wittenberge

Sie haben sich dazu entschlossen, in unserem Versorgungsgebiet ein Haus zu bauen oder zu sanieren? Oder wollen Sie eine Veränderung an einem bestehenden Anschluss vornehmen? Wir kümmern uns um Ihren Hausanschluss an das Strom-, Erdgas-, Trinkwasser- und Fernwärmenetz.

Vor dem Anschluss durch ein kompetentes Fachunternehmen steht jedoch die Anmeldung, diese können Sie papierlos und bequem von zuhause online über unser Netzanschlussportal vornehmen.

Damit die Trassenführung bestimmt werden kann, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Flurkartenauszug (1:2000)
    im jeweils baurechtlich üblichen Maßstab mit gekennzeichnetem Grundstück
  • Lageplan (1:500)
    im jeweils baurechtlich üblichen Maßstab mit eingezeichnetem Gebäude
  • Grundriss und Geschosszeichnung
    mit der Lage des Hausanschlussraumes/-platzes (Keller- oder Erdgeschoss)
  • Sonstige Dokumente
    ⇒ bei Bebauungsgebieten eine Gesamtübersicht mit Parzellenplan bzw. der Grundstücksplanung
    ⇒ Kampfmittelbescheinigung (nach KampfmV-Brandenburg [14.12.1998])
    ⇒ Aufschlüsselung elektrischer Geräte inkl. Leistungsangaben bei Gewerbekunden

Hier geht es zu unserem Netzanschlussportal

Informationen für Bauherren, Anschlussnehmer, Bauunternehmer und Architekten über die Herstellung von Hausanschlüssen für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme finden Sie im Infoblatt "Der Netzanschluss".
Für die Anmeldung einer PV-Anlage nutzen Sie bitte unser Anmeldeformular.


Wichtiger Hinweis für Vertragsinstallationsunternehmen

Seit dem 1. Juli 2023 werden sämtliche Messeinrichtungen der Sparten Strom, Gas, Wasser und Fernwärme nur noch durch den Messstellenbetrieb der Stadtwerke Wittenberge GmbH eingebaut und gewechselt!

Sollten Messstellen durch Umbau, Veränderungen der Innenanlagen ausgebaut bzw. gewechselt werden, so ist das durch die Vertragsinstallationsunternehmen rechtzeitig (mindestens zwei Wochen im Voraus) schriftlich anzuzeigen und abzustimmen. Hierfür sind die folgenden Antragsformulare zu verwenden:

Vertragsinstallationsunternehmen, die Messeinrichtungen ab diesem Zeitpunkt widerrechtlich ausbauen, werden sämtliche Kosten, die der Stadtwerke Wittenberge GmbH mit dem Ausbau, der Abrechnung sowie Kosten, die zu Vertragsunterbrechungen führen und die durch die EDV entstehen, in Rechnung gestellt.


Anträge und Formulare

Bedingungen und Richtlinien

Informationen zu unseren Haushaltszählern

Moderne Messeinrichtungen

Netzanschluss Mittelspannung

Netzanschluss Mittelspannung für Netzanschlussnehmer mit größerem Leistungsbedarf

Anträge und Formulare

Bedingungen und Richtlinien

Für den Anschluss an der Elektrizitätsverteilnetz der Stadtwerke Wittenberge GmbH in Mittelspannung gelten "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an der Mittelspannungsnetz und deren Betrieb" (TAR Mittelspannung), sowie die Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Wittenberge GmbH.

Stromeigenerzeugung

Eigenerzeugungsanlagen am Verteilungsnetz der Stadtwerke Wittenberge

Sie möchten sich an der Energiewende beteiligen und eine steckerfertige Photovoltaikanlage bis maximal 600 Watt in Betrieb nehmen?

Dazu ist es zunächst wichtig, dass die Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik installiert und in Betrieb gesetzt wird. Informieren Sie sich bei Ihrem Elektroinstallateure und auf der Seite des VDE.

Ihre Anlage melden Sie bitte mit folgendem Anmelde- und Inbetriebsetzungsformular an.
Zusätzlich benötigen wir Lageplan oder Flurstückkarte mit Kennzeichnung des Aufstellungsortes der Anlage.

Mit Ihrer Anmeldung umgehen Sie mögliche Verstöße gegen die StromNZV, der StromNAV und dem Steuerrecht. Der vorhandene Zähler wird geprüft und wenn erforderlich gegen einen Zweirichtungszähler getauscht. Melden Sie bitte zusätzlich Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Aktueller Hinweis: Leider wurde der Großteil des Solarpakets I nicht rechtzeitig im Dezember vom Bundestag verabschiedet. Damit wurde die 800-Watt-Grenze zum 1. Januar 2024 noch nicht wirksam. Nach aktuellen Informationen wird der Rest des Solarpakets I im März zur Abstimmung im Bundestag stehen.

 

 

Anträge und Formulare

Datenblätter und technische Grundlagen

Netzzugang für Stromanbieter und Händler

Netzzugang für Stromanbieter und Händler

Netznutzung

Netzstatistiken

Netzentgelte

Dokumente für Messstellenbetreiber und -dienstleister

Anforderungen an Messstellenbetrieb und Messung Stadtwerke Wittenberge GmbH

Beschlüsse der Beschlusskammern 6 & 7 per 01.10.2010

Ansprechpartner

Leiter Netzbetrieb Strom

WIR

Ihr Ansprechpartner:

Guido Rosenau
Telefon: 03877 / 954 – 300 jetzt anrufen
Fax: 03877 / 954 – 111
guido.rosenau@stadtwerke-wittenberge.de

Netzmeister Stromversorgung

Ulrich Glafenhein

Ihr Ansprechpartner:

Eckhard Bolle
Telefon: 03877 / 954 – 310 jetzt anrufen
Fax: 03877 / 954 – 111
eckhard.bolle@stadtwerke-wittenberge.de

Netzanschlusswesen Stromversorgung

Mario Wiczenko

Ihr Ansprechpartner:

Mario Wiczenko
Telefon: 03877 / 954 – 320 jetzt anrufen
Fax: 03877 / 954 – 111
mario.wiczenko@stadtwerke-wittenberge.de

Zählerwesen Stromversorgung

WIR

Ihr Ansprechpartner:

Gordon Fähling
Telefon: 03877 / 954 – 180 jetzt anrufen
Fax: 03877 / 954 – 111
gordon.faehling@stadtwerke-wittenberge.de

An-/Abmeldungen und Rahmenverträge

WIR

Ihr Ansprechpartner:

Michael Tramp
Telefon: 03877 / 954 – 470 jetzt anrufen
Fax: 03877 / 954 – 111
michael.tramp@stadtwerke-wittenberge.de

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